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Stellungnahme GRÜNE LIGA Sachsen e.V.

Uneffektiver Hochwasserschutz in Sachsen

 

GRÜNE LIGA fordert nachhaltigen und langfristig bezahlbaren Hochwasserschutz

 

 

Unter Bezug auf die Hochwasserereignisse diesen Jahres fordert die GRÜNE LIGA Sachsen den Freistaat zur Abkehr vom einseitig technischen Hochwasserschutz auf.

 

Unmittelbar nach dem Flutereignis 2002, welches rein statistisch ein aller 250 bis 300 Jahre wiederkehrendes Hochwasserereignis war (HQ 250 bis HQ 300), wurden für die sächsischen Fließgewässer Hochwasserschutzkonzeptionen zur Vermeidung von Schadereignissen mit einer statistisch wiederkehrenden Häufigkeit von 100 Jahren (HQ 100) erstellt. Mehrere Erzgebirgsflüsse (z.B. Schwarze Pockau, Würschnitz und Zwönitz) haben seit 2002 Hochwasserereignisse über HQ 100 erlebt, waren also nicht geschützt. Und der bereits vom Freistaat Sachsen fertiggestellte HQ100-Schutz an der Neisse war 2010 für die Betroffenen in Ostritz und Zittau wirkungslos.

 

Aus den bisher vorliegenden und umgesetzten Planungen wird deutlich, dass der Schwerpunkt des Hochwasserschutzes in Sachsen auf kostenintensiven technischen Ausbaumaßnahmen im und am Gewässer liegt und dabei das Nichterreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie, für alle Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2021 zu erreichen, bewusst in Kauf genommen wird.

 

Im Freistaat Sachsen sind technische Hochwasserschutzmaßnahmen im finanziellen Umfang von über einer Milliarde geplant. All diese Maßnahmen haben Dämme, Ufermauern. Pumpanlagen, Kanäle und vergleichbare Einrichtungen zum Ziel. Alle diese Einrichtungen werden mit der dazu notwendigen Unterhaltung eine dauerhafte finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellen, ohne wirklich einen umfassenden Schutz zu gewähren.

 

Die GRÜNE LIGA Sachsen fordert , die Umsetzung der aktuellen Hochwasserschutzkonzeptionen auszusetzen. Stattdessen wäre endlich ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches beginnend bei den Hochwasserentstehungsgebieten, nachfolgend den Gewässern 2. und 3. Ordnung und erst am Ende bei den Gewässern 1. Ordnung Maßnahmen festlegt, die das Erreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines guten ökologischen Zustandes für alle  Oberflächenwasserkörper und einen wirksamen Hochwasserschutz für schutzwürdige Bereiche sichert.

 

Inhalt eines solchen Konzeptes wären z.B. die Wiederherstellung aller meliorierten Quellgebiete, das Verschließen von Entwässerungsgräben in der Wald –, Feld- und Wiesenflur und die Renaturierung von Fließgewässern und deren Auen einschließlich des Rückbaus von Deichen und fließgewässernahen Industriebrachen. Und dazu gehört auch der vollständige Rückbau von Querverbaungen wie Wehren, die durch künstlichen Anstau die Hochwassergefahr für die Oberlieger verschärfen. Ein solches Konzept könnte damit interdisziplinär neben den Belangen des Hochwasserschutzes das Sächsische Waldmehrungsprogramm, die notwendige Umstrukturierung der Landwirtschaft einschließlich der Entlastung des Agrarmarktes sowie die Biodiversitätsstrategie Deutschlands umsetzen.

 

Dazu Jörg Urban (Geschäftsführer): „Die Vorteile eines flächenhaften Hochwasserschutzes liegen auf der Hand. Er wirkt dämpfend bei jedem noch so großen Hochwasserereignis, renaturierte Flächen benötigen minimalen Unterhaltungsaufwand und die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand.“

 

Die geplanten finanziellen Aufwendungen für einen flächendeckenden HQ 100-Schutz in Sachsen, welcher letztendlich nicht vor den Flutereignissen eines HQ 250 bis HQ 300 schützt, sind schlecht eingesetztes Steuergeld. Was nützt es, die Bevölkerung in zweifelhafter Sicherheit zu wiegen, wenn wie am Beispiel Pockau 1999 und 2002 innerhalb von 4 Jahren zwei Mal ein HQ 300-Ereignis eintritt ?

 

GRÜNE LIGA Sachsen e.V.

Öffentlichkeitsarbeit

 

Warum sollte das keine alternative Lösung sein?

 

Unterhalb der neuen Flöhabücke „ Am Steg“

linke Seite wurde nach dem Hochwasser

2002 auf einer Länge von ca. 30 Metern die

alte Flöhamauer instand gesetzt. Zu deren

Schutz gegen das fließende Wasser wurden

im Flussbett große Steine angefüllt, welche

ein natürliches Ufer bilden. Das schützt die

Mauer vor Ausspülung und gibt allem ein

optisch gutes Aussehen. Da ein grossteil

der Flöha– und Ufermauern Flussschotter

oder Eichenbalken errichtet sind, könnte

eine Vorgeblendete Mauer, so wie sie

geplant ist, das Austrocknen der Eichenbalken

zur Folge haben. Dies hätte in den nächsten

Jahren verheerende Auswirkungen Gebäude-

und Ufermauern an der Flöha.

T. Matthes

 

Das geplante Hochwasserschutzkonzept HQ50

der Talsperrenverwaltung geht weit an der

Realität vorbei. Vor einem Hochwasser, wie

wir es im Jahr 2002 erleben mussten,

 schützt es Olbernhau ohnehin nicht, es

verschandelt aber dauerhaft die Flöhaufer.

Außerdem berücksichtigt es das Hochwasser, welches

 die Gewässer 2. Ordnung (z.B. Rungstockbach)

führen, überhaupt nicht. Es kann dann nicht

mehr ungehindert in die Flöha (Gewässer 1. Ordnung)

 abfließen.

Das durch das Hochwasser bedingte, aufsteigende

Grundwasser wurde unserer Meinung nach auch nicht

einkalkuliert.

Warum baut man die geplanten Betonmauern nicht

nur da, wo es wirklich wichtig ist und hält die

alten Mauern, die das Hochwasser 2002 weitestgehend

unbeschadet überstanden haben, instand und sichert

 Maueröffnungen durch selbstschließende Schotten?

Des Weiteren sind die Schäden an den bestehenden

Hausmauern, die durch dem Einsatz von schwerer Bautechnik entstehen können, im Vorfeld wahrscheinlich schwer kalkulierbar.

HOCHWASSERSCHUTZ IST FÜR OLBERNHAU SEHR WICHTIG,

ABER BITTE VERNÜNFTIG.

T. Matthes

 

 

 Welche schöne Aussichten für Mensch und Natur

Auch in Teilstücken der Flöha, in der keine Erhöhung

der Mauer geplant ist, soll der neue Hochwasserschutz

voll durchgesetzt werden.

D.h.

- vor der bereits bestehenden und noch voll funktions-

tüchtigen Natursteinmauer wird auch eine neue

Betonmauer errichtet.  Finanzen werden in Größenordnungen

verschwendet.

-die bestehenden Ab- und Aufgänge zum Ufer werden

zugamauert. Das hat zur Folge, dass Überflutung der

Strassen durch Gewässer zweiter Ordnung, das Wasser

nicht in dem notwendigen Umfang in die Flöha abfließen

kann. Auch sind die Pflegearbeiten am Ufer nicht mehr

durch die Anwohner möglich. Es wird sich Müll und Unrat

ablagern, das Ufer verwildern und es werden sich dadurch

auch Ungeziefer und Ratten verbreiten.

Welch schöne Aussichten für Mensch und Natur!...

 

Anwohner 

- Vorhandene Schutzmauer vor unseren-

Grundstücken ist voll funktionsfähig und in

hervorragendem Zustand, nach Hochwasser 2002

waren keine Sanierungsarbeiten notwendig.

 

-die im Hochwasserschutzkonzept der

Landestalsperrenverwaltung

geplante neue Schutzmauer soll direkt vor die

bestehende Mauer gebaut werden

(ca. 70 cm breit, bezüglich der Höhe bei uns nur

ungenaue Angaben vom zuständigen

Planungsbüro),

nach unseren Einschätzungen wird die geplante

Mauer etwa die Höhe des Wasserstandes

vom 12. / 13.98.2002 haben.

à 4 Fenster der Wohn- bzw. 2 Fenster der

Gewerbefläche sind dann teilweise

verschlossen

à erhebliche Einschränkungen in der Nutzung

(weniger Lichteinfall, unzureichende

Belüftung)

à langfristige Schäden an den Gebäuden

befürchtet, weil Mauer in unmittelbarer Nähe

der vorhandenen Gebäudefundamente

errichtet werden soll

à deutliche Gebäudewertverluste

vorgesehene Rückstauklappen an den Rohren der

Dachentwässerungen würden schon bei

„normalem Hochwasser“ während der Schneeschmelze

schließen

à Regenwasserablauf nicht mehr gewährleistet

 

- sämtliche Zugänge zur Flöha sollen geschlossen

werden und für die Gebäude- und Grundstückseigentümer

nicht mehr zugänglich sein, sind aber

unbedingt erforderlich für Bau- und

Sanierungsarbeiten an Dach bzw. Fassade

Wie gewährleistet die Landestalsperrenverwaltung

die Pflege des Flöhaufers???

(bis jetzt nahmen die meisten Grundstückseigentümer

die Aufgaben im eigenen Interesse

wahr, nach dem Hochwasser 2002 haben wir sogar

auf unserm Grundstück die z.T. beschädigte

Uferbefestigung aus Eigenmitteln wieder

hergestellt

 

- bei Hochwasser erreichen die Wasserstände an und

in den Gebäuden an der Flöha

mit nur kurzer Verzögerung den Wasserstand des

Flusses, weil es gut wasserdurchlässige Schichten

unter den Ufermauern gibt, daran ändert auch eine durchgängige

und höhere Mauer nichts

 

Gewässer 2. und 3. Ordnung (z.B. Rungstock- und

Buttermilchbach) haben 2002 erhebliche Mengen

Wasser in die Stadt gebracht, dies wird in der

Planung der Landestalsperrenverwaltung

völlig außer Acht gelassen

Wie soll das Wasser der kleinen Bäche (sind sie

erst einmal über die Ufer getreten) schnell in

den Fluss 1. Ordnung gelangen, wenn dies

durch eine Mauer behindert wird?

 

Eigentümer zweier Grundstücke

direkt an der Flöha in Olbernhau