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Stellungnahme GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Uneffektiver Hochwasserschutz in Sachsen
GRÜNE LIGA fordert nachhaltigen und langfristig bezahlbaren Hochwasserschutz
Unter Bezug auf die Hochwasserereignisse diesen Jahres fordert die GRÜNE LIGA Sachsen den Freistaat zur Abkehr vom einseitig technischen Hochwasserschutz auf.
Unmittelbar nach dem Flutereignis 2002, welches rein statistisch ein aller 250 bis 300 Jahre wiederkehrendes Hochwasserereignis war (HQ 250 bis HQ 300), wurden für die sächsischen Fließgewässer Hochwasserschutzkonzeptionen zur Vermeidung von Schadereignissen mit einer statistisch wiederkehrenden Häufigkeit von 100 Jahren (HQ 100) erstellt. Mehrere Erzgebirgsflüsse (z.B. Schwarze Pockau, Würschnitz und Zwönitz) haben seit 2002 Hochwasserereignisse über HQ 100 erlebt, waren also nicht geschützt. Und der bereits vom Freistaat Sachsen fertiggestellte HQ100-Schutz an der Neisse war 2010 für die Betroffenen in Ostritz und Zittau wirkungslos.
Aus den bisher vorliegenden und umgesetzten Planungen wird deutlich, dass der Schwerpunkt des Hochwasserschutzes in Sachsen auf kostenintensiven technischen Ausbaumaßnahmen im und am Gewässer liegt und dabei das Nichterreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie, für alle Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2021 zu erreichen, bewusst in Kauf genommen wird.
Im Freistaat Sachsen sind technische Hochwasserschutzmaßnahmen im finanziellen Umfang von über einer Milliarde geplant. All diese Maßnahmen haben Dämme, Ufermauern. Pumpanlagen, Kanäle und vergleichbare Einrichtungen zum Ziel. Alle diese Einrichtungen werden mit der dazu notwendigen Unterhaltung eine dauerhafte finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellen, ohne wirklich einen umfassenden Schutz zu gewähren.
Die GRÜNE LIGA Sachsen fordert , die Umsetzung der aktuellen Hochwasserschutzkonzeptionen auszusetzen. Stattdessen wäre endlich ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches beginnend bei den Hochwasserentstehungsgebieten, nachfolgend den Gewässern 2. und 3. Ordnung und erst am Ende bei den Gewässern 1. Ordnung Maßnahmen festlegt, die das Erreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines guten ökologischen Zustandes für alle Oberflächenwasserkörper und einen wirksamen Hochwasserschutz für schutzwürdige Bereiche sichert.
Inhalt eines solchen Konzeptes wären z.B. die Wiederherstellung aller meliorierten Quellgebiete, das Verschließen von Entwässerungsgräben in der Wald –, Feld- und Wiesenflur und die Renaturierung von Fließgewässern und deren Auen einschließlich des Rückbaus von Deichen und fließgewässernahen Industriebrachen. Und dazu gehört auch der vollständige Rückbau von Querverbaungen wie Wehren, die durch künstlichen Anstau die Hochwassergefahr für die Oberlieger verschärfen. Ein solches Konzept könnte damit interdisziplinär neben den Belangen des Hochwasserschutzes das Sächsische Waldmehrungsprogramm, die notwendige Umstrukturierung der Landwirtschaft einschließlich der Entlastung des Agrarmarktes sowie die Biodiversitätsstrategie Deutschlands umsetzen.
Dazu Jörg Urban (Geschäftsführer): „Die Vorteile eines flächenhaften Hochwasserschutzes liegen auf der Hand. Er wirkt dämpfend bei jedem noch so großen Hochwasserereignis, renaturierte Flächen benötigen minimalen Unterhaltungsaufwand und die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand.“
Die geplanten finanziellen Aufwendungen für einen flächendeckenden HQ 100-Schutz in Sachsen, welcher letztendlich nicht vor den Flutereignissen eines HQ 250 bis HQ 300 schützt, sind schlecht eingesetztes Steuergeld. Was nützt es, die Bevölkerung in zweifelhafter Sicherheit zu wiegen, wenn wie am Beispiel Pockau 1999 und 2002 innerhalb von 4 Jahren zwei Mal ein HQ 300-Ereignis eintritt ?
GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Öffentlichkeitsarbeit
Warum sollte das keine alternative Lösung sein?

Unterhalb der neuen Flöhabücke „ Am Steg“
linke Seite wurde nach dem Hochwasser
2002 auf einer Länge von ca. 30 Metern die
alte Flöhamauer instand gesetzt. Zu deren
Schutz gegen das fließende Wasser wurden
im Flussbett große Steine angefüllt, welche
ein natürliches Ufer bilden. Das schützt die
Mauer vor Ausspülung und gibt allem ein
optisch gutes Aussehen. Da ein grossteil
der Flöha– und Ufermauern Flussschotter
oder Eichenbalken errichtet sind, könnte
eine Vorgeblendete Mauer, so wie sie
geplant ist, das Austrocknen der Eichenbalken
zur Folge haben. Dies hätte in den nächsten
Jahren verheerende Auswirkungen Gebäude-
und Ufermauern an der Flöha.
T. Matthes




Das geplante Hochwasserschutzkonzept HQ50
der Talsperrenverwaltung geht weit an der
Realität vorbei. Vor einem Hochwasser, wie
wir es im Jahr 2002 erleben mussten,
schützt es Olbernhau ohnehin nicht, es
verschandelt aber dauerhaft die Flöhaufer.
Außerdem berücksichtigt es das Hochwasser, welches
die Gewässer 2. Ordnung (z.B. Rungstockbach)
führen, überhaupt nicht. Es kann dann nicht
mehr ungehindert in die Flöha (Gewässer 1. Ordnung)
abfließen.
Das durch das Hochwasser bedingte, aufsteigende
Grundwasser wurde unserer Meinung nach auch nicht
einkalkuliert.
Warum baut man die geplanten Betonmauern nicht
nur da, wo es wirklich wichtig ist und hält die
alten Mauern, die das Hochwasser 2002 weitestgehend
unbeschadet überstanden haben, instand und sichert
Maueröffnungen durch selbstschließende Schotten?
Des Weiteren sind die Schäden an den bestehenden
Hausmauern, die durch dem Einsatz von schwerer Bautechnik entstehen können, im Vorfeld wahrscheinlich schwer kalkulierbar.
HOCHWASSERSCHUTZ IST FÜR OLBERNHAU SEHR WICHTIG,
ABER BITTE VERNÜNFTIG.
T. Matthes

Welche schöne Aussichten für Mensch und Natur
Auch in Teilstücken der Flöha, in der keine Erhöhung
der Mauer geplant ist, soll der neue Hochwasserschutz
voll durchgesetzt werden.
D.h.
- vor der bereits bestehenden und noch voll funktions-
tüchtigen Natursteinmauer wird auch eine neue
Betonmauer errichtet. Finanzen werden in Größenordnungen
verschwendet.
-die bestehenden Ab- und Aufgänge zum Ufer werden
zugamauert. Das hat zur Folge, dass Überflutung der
Strassen durch Gewässer zweiter Ordnung, das Wasser
nicht in dem notwendigen Umfang in die Flöha abfließen
kann. Auch sind die Pflegearbeiten am Ufer nicht mehr
durch die Anwohner möglich. Es wird sich Müll und Unrat
ablagern, das Ufer verwildern und es werden sich dadurch
auch Ungeziefer und Ratten verbreiten.
Welch schöne Aussichten für Mensch und Natur!...
Anwohner
- Vorhandene Schutzmauer vor unseren-
Grundstücken ist voll funktionsfähig und in
hervorragendem Zustand, nach Hochwasser 2002
waren keine Sanierungsarbeiten notwendig.
-die im Hochwasserschutzkonzept der
Landestalsperrenverwaltung
geplante neue Schutzmauer soll direkt vor die
bestehende Mauer gebaut werden
(ca. 70 cm breit, bezüglich der Höhe bei uns nur
ungenaue Angaben vom zuständigen
Planungsbüro),
nach unseren Einschätzungen wird die geplante
Mauer etwa die Höhe des Wasserstandes
vom 12. / 13.98.2002 haben.
à 4 Fenster der Wohn- bzw. 2 Fenster der
Gewerbefläche sind dann teilweise
verschlossen
à erhebliche Einschränkungen in der Nutzung
(weniger Lichteinfall, unzureichende
Belüftung)
à langfristige Schäden an den Gebäuden
befürchtet, weil Mauer in unmittelbarer Nähe
der vorhandenen Gebäudefundamente
errichtet werden soll
à deutliche Gebäudewertverluste
vorgesehene Rückstauklappen an den Rohren der
Dachentwässerungen würden schon bei
„normalem Hochwasser“ während der Schneeschmelze
schließen
à Regenwasserablauf nicht mehr gewährleistet
- sämtliche Zugänge zur Flöha sollen geschlossen
werden und für die Gebäude- und Grundstückseigentümer
nicht mehr zugänglich sein, sind aber
unbedingt erforderlich für Bau- und
Sanierungsarbeiten an Dach bzw. Fassade
Wie gewährleistet die Landestalsperrenverwaltung
die Pflege des Flöhaufers???
(bis jetzt nahmen die meisten Grundstückseigentümer
die Aufgaben im eigenen Interesse
wahr, nach dem Hochwasser 2002 haben wir sogar
auf unserm Grundstück die z.T. beschädigte
Uferbefestigung aus Eigenmitteln wieder
hergestellt
- bei Hochwasser erreichen die Wasserstände an und
in den Gebäuden an der Flöha
mit nur kurzer Verzögerung den Wasserstand des
Flusses, weil es gut wasserdurchlässige Schichten
unter den Ufermauern gibt, daran ändert auch eine durchgängige
und höhere Mauer nichts
Gewässer 2. und 3. Ordnung (z.B. Rungstock- und
Buttermilchbach) haben 2002 erhebliche Mengen
Wasser in die Stadt gebracht, dies wird in der
Planung der Landestalsperrenverwaltung
völlig außer Acht gelassen
Wie soll das Wasser der kleinen Bäche (sind sie
erst einmal über die Ufer getreten) schnell in
den Fluss 1. Ordnung gelangen, wenn dies
durch eine Mauer behindert wird?
Eigentümer zweier Grundstücke
direkt an der Flöha in Olbernhau